Allgemeine Geschäftsbedingungen

zwischen der
SN Consulting GmbH
Am Grasholz 4f, 97228 Rottendorf
vertreten durch die Geschäftsführer Sophie Häusner und Niclas Burger

  • nachfolgend: „LEVITATE“

und dem im Angebot genannten kaufmännischen Kunden

  • nachfolgend: „Kunde“

§ 1 Präambel & Lesbarkeit

Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen LEVITATE und dem Kunden. Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Sprache verzichtet, es sind jedoch stets alle Geschlechter gemeint.

LEVITATE ist auf datengetriebenes Performance-Marketing mit Fokus auf Google Ads, Meta Ads, Funnel-Strategien, Tracking & Analytics sowie KI- & Online-Marketing-Beratung spezialisiert. Ziel der Kooperation ist es, dem Kunden durch strategisch fundierte Maßnahmen zu planbarem Wachstum zu verhelfen.

Die Parteien agieren rechtlich selbstständig und verfolgen im Rahmen dieser Kooperation eine erfolgreiche Zusammenarbeit auf Augenhöhe – ohne Begründung eines Arbeits-, Handelsvertreter- oder Gesellschaftsverhältnisses.

§ 2 Leistungsumfang

LEVITATE erbringt individuelle Dienstleistungen, die im Angebot oder Projektplan definiert sind. Diese können insbesondere folgende Leistungen umfassen:

  • Strategieentwicklung & Funnel-Konzeption

  • Setup & Betreuung von Google Ads Kampagnen (Search, Shopping, PMax)

  • Setup & Betreuung von Meta Ads Kampagnen

  • Conversion-Tracking & Datenanalyse

  • Aufbau von Automatisierungen & Reporting-Strukturen

  • Kontinuierliche Optimierung und Skalierungsberatung

  • Unterstützung bei Landingpage-Testing und Conversion-Optimierung

  • Erstellung überzeugender Anzeigeninhalte und Optimierung von Zielseiten zur Conversion-Steigerung

  • Laufende Betreuung und persönlicher Support für alle Fragen rund um Google Ads

  • Schulung und strategische Beratung zu datengetriebenem Marketing

Der konkrete Leistungsumfang wird individuell vereinbart und ist Teil des Angebots.

§ 3 Rechte & Pflichten der Parteien

Beide Parteien verpflichten sich, alle zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen. Der Kunde wirkt aktiv an der Umsetzung mit, insbesondere bei strategischen Entscheidungen, Feedback-Schleifen, technischen Setups sowie bei der Bereitstellung von Zugängen und Rechten. Kommt der Kunde diesen Pflichten trotz Aufforderung nicht nach oder werden einmal gewährte Zugriffe wieder entzogen, bleibt der Vergütungsanspruch von LEVITATE in vollem Umfang bestehen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistung vollständig erbracht werden konnte. Die Regelung des § 615 BGB findet auf diesen Vertrag  Anwendung.

LEVITATE ist in der Wahl von Ort, Zeit, Tools und Personal – wie zum Beispiel Subunternehmern oder freien Mitarbeitenden – frei und nicht an feste Arbeitszeiten gebunden. 

LEVITATE ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird oder eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) dem entgegensteht.

Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, wie Texte, Bilder oder Produktdaten, rechtlich zulässig und frei von Rechten Dritter sind. LEVITATE erbringt alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, übernimmt jedoch keine rechtliche Prüfungspflicht dieser Inhalte.

§ 4 Stellung der Parteien

LEVITATE und der Kunde handeln im Rahmen dieser Kooperation als rechtlich selbstständige Unternehmer. Durch diese Vereinbarung entsteht weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Handelsvertretervertrag oder eine Gesellschaft im Sinne des deutschen Rechts. Beide Parteien tragen die unternehmerische Verantwortung für ihr jeweiliges Handeln selbst und haften eigenständig für sämtliche rechtlichen, steuerlichen und sonstigen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit entstehen.

§ 5 Vergütung

Die Vergütung für die von LEVITATE erbrachten Leistungen richtet sich nach dem im jeweiligen Angebot vereinbarten Betrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Vergütung nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Geschäftskonto.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist LEVITATE berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahngebühren geltend zu machen. LEVITATE ist darüber hinaus berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzubehalten.

Da der Schwerpunkt der Zusammenarbeit regelmäßig zu Beginn der Leistungserbringung liegt – etwa durch strategische Planung, technische Setups, Tracking-Konfigurationen oder Audit-Phasen – ist eine anteilige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ausgeschlossen, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt oder ein wichtiger Grund im Sinne des § 314 BGB gegeben ist.

§ 6 Vertragsbeginn & Vertragsdauer

Das Startdatum der Kooperation ist im Angebot enthalten. Die Laufzeit der Kooperation ist dem Angebot entnehmbar. Der Vertrag verlängert sich anschließend um weitere sechs Monate, sofern eine der Parteien nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Laufzeit die Kündigung erklärt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Verschwiegenheit

Alle nicht offenkundigen Informationen, Unterlagen, Daten sowie mündlich oder schriftlich übermittelte Inhalte, die im Rahmen der Zusammenarbeit offengelegt werden, gelten als vertraulich. Beide Parteien verpflichten sich, solche Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei weder Dritten zugänglich zu machen noch außerhalb des vertraglichen Zwecks zu verwenden.

Sofern eine Partei zur Offenbarung von vertraulichen Informationen der anderen Partei durch ein gerichtliches Urteil oder eine behördliche Anordnung gezwungen wird, ist sie von den Verschwiegenheitsverpflichtungen dieses Paragraphen befreit, wird die jeweils andere Partei jedoch über die Offenbarung informieren, soweit dies zulässig ist.

Jeder Partei bleibt es unbenommen, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei zur Rechtsverteidigung und/oder -durchsetzung im Rahmen eines gerichtlichen (einschließlich schiedsgerichtlichen) Verfahrens zu offenbaren.

Die Parteien stimmen überein, dass sie keine negativen Bewertungen über die jeweils andere Vertragspartei auf gängigen Bewertungsportalen wie Google oder Trustpilot hinterlassen, es sei denn, das Vertragsverhältnis wurde aus einem wichtigen Grund nach § 314 Abs. 1 BGB vorzeitig beendet.

Sollte dennoch eine negative Bewertung verfasst werden, sind sich die Parteien einig, dass wahrgenommene Missstände vorher der jeweils anderen Vertragspartei mitgeteilt werden, um eine einvernehmliche Klärung anzustreben. Eine abgegebene Bewertung hat zudem die in dieser Vereinbarung festgelegten Regelungen zur Verschwiegenheit zu beachten.

Art. 5 GG bleibt von den Regelungen des § 7 Abs. 5 – 7 unberührt.

§ 8 Schlussbestimmungen

Soweit in diesem Vertrag oder seinen Anlagen auf Paragrafen ohne Angaben eines Gesetzes verwiesen wird, handelt es sich dabei um solche dieses Vertrages.

Die Aufrechnung, Verrechnung sowie die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch die Parteien für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausgeschlossen, soweit nichts anderes explizit geregelt ist.

Die Parteien dürfen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei ganz oder teilweise abtreten.

Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird dieser Vertrag ausschließlich zugunsten der Parteien geschlossen und gilt weder zugunsten Dritter noch können Dritte diesen Vertrag durchsetzen.

Dieser Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen der Parteien in Bezug auf die Kooperation; der Vertrag ersetzt alle zwischen den Parteien bislang über den Gegenstand dieses Vertrags getroffenen Bestimmungen. Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden weder schriftlich, mündlich noch konkludent getroffen. Die Anlagen des Vertrags und die diesen beigefügten Anhänge sind Bestandteil dieses Vertrags.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, soweit nicht die notarielle Form oder eine sonstige gesetzlich vorgeschriebene Form zu beachten ist; dies gilt auch für diese Bestimmung selbst.

Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, seinem Zustandekommen oder seiner Durchführung ist, soweit rechtlich zulässig, am Sitz von Cyrus. Cyrus ist allerdings berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen.